Wohn-Riester - Was ist die Riester Eigenheimrente?
Nach 2-jähriger Diskussion wurde durch den Bundestag am 08.April 2008 die neue Form der Eigenheimförderung im Rahmen der Riester Rente beschlossen. Die neuen Regelungen sind rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft getreten. Die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Wohn-Riester" bezeichnete Eigenheimrente hat die bestehenden Regelungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für die eigene Altersvorsorge deutlich verbessert.
Wie funktioniert Wohn Riester?
- Das mit einem Riesterrente-Vertrag angesparte Kapital kann entnommen werden um selbstgenutztes Wohneigentum aufzubauen. Durch den Zugriff auf das Riester-Ersparte lässt sich die Kreditsumme und damit die Zinsbelastung für den Kauf und Bau von Wohneigentum bzw. die Tilgung entsprechender laufender Kredite verringern.
- Durch das höhere Eigenkapital gewährt die Bank günstigere Darlehenskonditionen.
- So profitieren Sie bereits weit vor Ihrer Rente von der staatlichen Riester Förderung!
Die Entnahme von angespartem Vermögen bei Wohn Riester ist also eine spezielle Verwendungsform bzw. Anlageform einer „normalen“ Riester Rente. Die Förderungshöhe durch die staatlichen Zulagen unterscheidet sich bei Wohnriester nicht. Auch bei zukünftigen Riester Produkten bei welchen das Geld direkt in die Tilgung eines Baudarlehens fliesst, bleiben die allgemeinen Riester Regeln erhalten.
Bei welchen Riester Produkten darf ich für Wohn Riester Geld entnehmen?
Möglich ist die Entnahme des Geldes sowohl bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Banksparplänen. Die bestehenden Verträge laufen nach einer Entnahme für eine Eigenheimförderung (ggf. ohne ein Guthaben) weiter und können jederzeit wieder bespart werden.
Welche Regelungen sind neu beim Wohn Riester (2008)?
Bisher war es bereits möglich Geld für bauen oder kaufen von Wohneigentum aus dem Riester Guthaben zu entnehmen. Allerdings war dies nur möglich sofern der Sparbetrag 10.000 Euro überstiegen hat. Nach zwei Jahren war mit der Rückzahlung zu beginnen um das Konto bei Renteneintritt wieder „ausgeglichen“ zu haben. Andernfalls drohte der Verlust der staatlichen Zulagen.
Nach der Neuregelung gelten die folgenden Bedingungen:
- Es kann generell bis zu 75 % des angesparten Kapitals entnommen werden, welches nicht wieder in den Riester Vertrag eingezahlt werden muss.
- Alternativ kann die gesamte Ersparnis zu 100% entnommen werden.
- Finanziert werden darf eine „selbstgenutzte Wohnung“. Das umfasst ebenfalls Häuser, Eigentumswohnungen und Genossenschaftswohnungen.
- Der monatliche Riester Sparbetrag kann auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden sofern das bestehende Riester Produkt dies (bereits) zulässt. Die Eigenleistung und die staatlichen Zulagen fliessen dann nicht auf das Riester Konto sondern direkt in die Darlehenstilgung.
Welche Beschränkungen sind zu beachten?
- Das Geld kann nicht für eine altersgerechte Umrüstung der Immobilie verwendet werden.
- Einliegerwohnungen und Mehrfamilienhäuser sind nicht förderungswürdig.
- Ferienwohnungen oder andere Immobilien im Ausland sind nicht förderungsfähig.
- Es ist nur möglich den Erstwohnsitz zur finanzieren der den Lebensmittelpunkt darstellt.
- Das Wohneigentum muss während der Förderung und einen bestimmten Zeitraum nach Renteneintritt gehalten werden um die steuerliche Förderung nicht zu verlieren.
- Wird aus beruflichen Gründen ein Umzug nötig, dann kann das Wohneigentum vermietet werden. Die Vermietung muss befristet sein und die Selbstnutzung spätestens mit dem 67 Lebensjahr wieder aufgenommen werden.
Wie bei einer normalen Riester Rentenzahlung ist eine Besteuerung der Wohn Riester „Einkünfte“ in der Rentenphase notwendig. Da beim Wohn-Riester keine Auszahlung in Form von Geld stattfindet wird hierfür ein fiktives Wohnriester-Konto angelegt welches bei Renteneintritt steuerpflichtig ist.
Übergangsregelungen bis zum Jahr 2010:
Bis 2010 gibt es einige Übergangsregelungen beim Wohnriester. Bis dahin gilt: Nur wer mindestens 10.000 Euro angespart hat darf Kapital entnehmen. Nur in wenigen Fällen dürfte seit der Riester Rente Einführung ein Sparer eine entsprechende Summe bereits erreicht haben.
Bis zum Jahr 2010 ist mit neuen Riester Produkten durch Bausparkassen und andere Baufinanzierer zu rechnen die Ihre Produkte explizit auf Wohn-Riester Sparer ausrichten. Doch darauf müssen Sie auch wenn Sie „Wohn-Riestern“ wollen und noch keinen (passenden)Vertrag besitzen nicht warten:
Der gesamte Betrag auf Ihrem Riester Konto ist mit einer Frist von maximal 6 Monaten auf einen anderen Anbieter übertragbar. Auch wenn Ihr Anbieter Wohn Riester nicht unterstützt sind Sie auf der sicheren Seite.
Beratung & Vergleich >>> Hier gratis und unverbindlich einen Wohn-Riester Vergleich vom Experten erstellen lassen.
![]() |
Häufige Fragen zum Thema Riester-Rente:Riester Rente bei Ehepartnern (indirekte Förderungsberechtigung) Wohn-Riester - Was ist die Riester Eigenheimrente? |
Das Wichtigste zur Riesterrente in der Übersicht:
1. Was ist die Riester Rente? - Grundlagen und Erklärung der Riesterrente
2. Riester Rente Bedingungen - Wer erfüllt die Voraussetzungen für eine Riesterrente?
3. Riester Rente Förderung - So funktioniert die staatliche Riesterförderung
4. Vorteile der Riester Rente - Übersicht über die Riester Vorteile
5. Nachteile der Riester Rente - Übersicht über die Riester Nachteile
6. Beste Riester Rente finden - Tipps zur Auswahl des besten Anbieters bzw. Produkts
